ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der GLARONIA INFORMATIK AG

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1. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen der Glaronia Informatik AG (UID CHE-103.810.935), nachfolgend GLARONIA genannt, regeln die Geschäftsbeziehung der GLARONIA zu ihren Kunden und sind gültig, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen. Die GLARONIA behält sich das Recht vor, diese Bedingungen (AGB) jederzeit zu ändern. Für den Kunden objektiv wesentliche Änderungen treten in Kraft, sofern der Kunde nicht binnen 21 Tagen nach erfolgter Mitteilung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin kündigt.

2. LIEFERUNG

Kommunizierte Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Mit Überschreiten von Terminen oder Fristen gerät die GLARONIA nicht automatisch in Verzug. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.

Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes erwähnt ist, sind im Lieferumfang mit Ausnahme des bestellten Produkts, keine Zusatzleistungen enthalten. Vereinbarte Zusatzleistungen werden zu den jeweils aktuellen Ansätzen separat verrechnet.

Die GLARONIA ist berechtigt, bei grösseren Lieferungen eine Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse verantwortlich.

3. INSTALLATIONEN UND REPARATUREN

Nach Kundenwunsch und Möglichkeit wird für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Lässt ein Kunde einen Reparaturauftrag mit Kostenvoranschlag nicht ausführen, kann eine Pauschale für die Umtriebe in Rechnung gestellt werden.

Vor allen Arbeiten der GLARONIA ist vorgängig vom Kunden selbst eine aktuelle, valide Datensicherung durchzuführen.

4. DIENSTLEISTUNGSANSÄTZE

Bei Dienstleistungsverträgen kann die GLARONIA ihre Preise jeweils auf Beginn eines neuen Vertragsjahres an Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten anpassen. Solche Anpassungen werden mindestens drei Monate im voraus per eMail angezeigt. Steuern, Zölle und andere Gebühren werden nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden weiter verrechnet.

Für die Verrechnung der Arbeitsleistungen gelten die zur Zeit des Auftrages aktuellen Stundenansätze und Zuschläge gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Bei Einsätzen vor Ort gilt die Fahrzeit als verrechenbare Arbeitszeit und wird entsprechend in Rechnung gestellt.

Die reguläre Arbeitszeit an Werktagen ist wie folgt festgelegt:

Vormittags 07:30 bis 11:45 und nachmittags 13:15 bis 17:30, Freitag bis 16:15.

Ausserhalb der regulären Arbeitszeit gelangen folgende Zuschläge zur Anwendung:

Zuschlag von 25%: An Werktagen: 20:00 – 23:00 oder an Samstagen: 06:00 – 23:00

Zuschlag von 50%: An Werktagen und Samstagen: 23:00 – 06:00 sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen: ganztags

Auf Dienstleistungen ausserhalb unserer regulären Öffnungszeiten können weitere Sonderzuschläge erhoben werden.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise der GLARONIA verstehen sich exklusive, ab dem Domizil der GLARONIA; d.h. weitere Kosten wie beispielsweise Mehrwertsteuer, Transportkosten oder andere Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden weiterverrechnet. Diese weiteren Kosten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins. Ist der Kunde in Zahlungsverzug , kann die GLARONIA ihre Leistungen zurückhalten bzw. die Leistungserbringung einstellen oder den Vertrag per sofort beenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder die Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen geltend zu machen.

6. HAFTUNG

Jegliche Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erbringen der Leistung bei der GLARONIA schriftlich zu bemängeln. Andernfalls gilt die Leistung als „Frei von Mangel“ angenommen.

Eine Schadenersatzpflicht der GLARONIA ist immer auf die Höhe des ihr vertraglich zustehenden Entgeltes für den

entsprechenden Auftrag beschränkt. Ist ein Auftrag in Teilaufträge oder Teilprojekte unterteilt, so gilt als Haftungshöchstgrenze das Entgelt der GLARONIA für den jeweiligen Teilauftrag.

Für durch Mitarbeiter der GLARONIA verursachte Schäden haftet die GLARONIA nur, wenn dem Mitarbeiter vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist die Schadensersatzpflicht für Folgeschäden und mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn, Schaden durch Betriebsunterbrechung sowie Schaden durch Datenverlust ausgeschlossen.

Ebenso wird jegliche Haftung für Schäden abgelehnt, welche auf Schadprogramme (Viren, Trojaner, Würmer, etc.) zurückgeführt werden können. Der Kunde ist selbst für die Aktualisierung aller Updates inkl. Virenschutz, sowie Sicherung und Kontrolle all seiner Daten und Programme verantwortlich, auch wenn entsprechende Programme durch die GLARONIA eingerichtet worden sind.

Abweichende Vereinbarungen können im Rahmen von speziellen Verträgen erstellt werden, welche den Kunden von der Überwachung des Datensicherungsberichts befreit.

7. GARANTIE

Die Garantieleistungen für Hard- und Software richten sich immer nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers und sind diesen zu entnehmen. Garantieansprüche können nur mit einem gültigen Garantieschein oder der Originalrechnung geltend gemacht werden. GLARONIA gewährt keine weitergehenden Garantieleistungen als vom Hersteller/Lieferanten vorgesehen, ausser es sind solche in speziellen Verträgen mit GLARONIA vereinbart.

Bei einem allfälligen Garantiefall liegt es im alleinigen Ermessen der GLARONIA,

a) den Kaufpreis zurückzuerstatten oder zu mindern,

b) die Hard-/Software auszutauschen bzw. zu ersetzen oder

c) Reparaturen/Anpassungen vorzunehmen.

Sofern nicht anders in Garantiebestimmungen von Lieferanten vereinbart, ist das Abholen und Bringen von Ware, sowie eine Datenwiederherstellung in den Garantieleistungen nicht enthalten. Sind solche Leistungen vom Kunden gewünscht, werden diese nach Aufwand zu den aktuellen Ansätzen zusätzlich verrechnet.

8. MEDIATION, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Alle sich aus dem oder in Verbindung mit dem vorliegenden Vertrag ergebenden Differenzen sind durch Mediation beizulegen. Es kommen die Mediationsregeln der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation (neutrale Schlichtungsstelle) zur Anwendung, wenn sich die Parteien nicht innert 10 Tagen auf eine andere Mediation einigen. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterstehen materiellem, schweizerischem Recht.

Beide Vertragspartner sind zudem zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

Gerichtsstand ist 8750 Glarus.

Glarus, 01. Januar 2022